Psychische Gefährdungsbeurteilung
Psychische Gefährdungsbeurteilungen sind nach § 5 ArbSchG Absatz (3) Punkt 6 für Arbeitgeber außerhalb der Schifffahrt und des Bergbaus vorgeschrieben, die mindestens 1 Arbeitsnehmer:in beschäftigen. Das bedeutet, es sind alle …
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